Was meine Begleitung kostet.
Mein Stundensatz ist bewusst familienfreundlich gerechnet. Für dasselbe Budget Ihrer Pflegekasse bekommen Sie bei mir deutlich mehr gemeinsame Zeit als bei vielen großen Agenturen.
Steuerbefreit (§ 4 Nr. 18 UStG). Was im Monat zusammenkommt, hängt davon ab, wie oft und wie lange ich für Sie da sein darf.
- Kennenlerngespräch kostenlos und selbstverständlich unverbindlich.
- Keine Mindestlaufzeit: Begleitung, die sich Ihrem Leben anpasst, nicht umgekehrt.
- Die Pflegekasse zahlt: Ich bin als Angebot zur Unterstützung im Alltag anerkannt (§ 45a SGB XI). Deshalb übernimmt Ihre Pflegekasse meine Begleitung im Rahmen Ihres Budgets zu 100 %. Sie zahlen keinen Cent dazu.
So viel zahlt die Pflegekasse jeden Monat.
Abgerechnet wird direkt mit Ihrer Pflegekasse. Dafür stehen Ihnen jeden Monat zwei Töpfe zur Verfügung:
- Der Entlastungsbetrag, 131 € im Monat, schon ab Pflegegrad 1 (§ 45b SGB XI). Das ist ein fester Betrag, den die Pflegekasse jeden Monat für Hilfe im Alltag bereitstellt.
- Der Umwandlungsanspruch, ab Pflegegrad 2. Bis zu 40 % Ihres Sachleistungsbudgets, also des Geldes, das eigentlich für einen Pflegedienst gedacht ist, dürfen Sie für meine Begleitung einsetzen.
Was das in Zeit bedeutet: Schon der Entlastungsbetrag allein reicht für knapp vier volle Stunden im Monat. Bei Pflegegrad 2 sind rund 13 Stunden Begleitung im Monat drin, bei Pflegegrad 4 rund 26 Stunden.
| Pflegegrad | Regulärer Entlastungsbetrag | Umwandlungsanspruch (40 %) | Verfügbares Gesamtbudget |
|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | 131,00 € | nicht verfügbar | 131,00 €im Monat |
| Pflegegrad 2 | 131,00 € | 318,40 €von insgesamt 796 € | 449,40 €im Monat |
| Pflegegrad 3 | 131,00 € | 598,80 €von insgesamt 1.497 € | 729,80 €im Monat |
| Pflegegrad 4 | 131,00 € | 743,60 €von insgesamt 1.859 € | 874,60 €im Monat |
| Pflegegrad 5 | 131,00 € | 919,60 €von insgesamt 2.299 € | 1.050,60 €im Monat |
Wichtig: Der Entlastungsbetrag kürzt Ihr Pflegegeld nicht. Nutzen Sie zusätzlich den Umwandlungsanspruch, wird das Pflegegeld nur anteilig gekürzt (Kombinationsleistung).
Was Sie vom Entlastungsbetrag (131 €) in einem Monat nicht nutzen, verfällt nicht. Sie können es ansparen und bis zum 30. Juni des Folgejahres einsetzen.
Beträge nach den im Jahr 2026 geltenden Sätzen der Pflegeversicherung (§§ 36, 45a, 45b SGB XI).
Wir rechnen es gemeinsam durch.
Wie viel bei Ihnen zusammenkommt und was Ihre Pflegekasse im Einzelfall übernimmt, rechne ich im kostenlosen Kennenlerngespräch mit Ihnen durch. Ohne Kleingedrucktes.
Kostenloses KennenlerngesprächOder rufen Sie mich einfach an:
0163 3926678